konvertieren

christliches, Seite 20


Konvertieren

von katholisch zu evangelisch

egal ob von kath zu ev. oder umgekehrt, gemeinsam gilt:

- mit 14 Jahren kann man selbst Seine Konfession bestimmen. Man kann also auch gegen den Willen der Eltern die Konfession wechseln

- die Taufe wird voll anerkannt auf beiden Seiten.

Es gilt allerdings: entweder man ist Katholik oder eben "Protestant" / "evangelisch"

In der evangelischen Kirche wird das im allgemeinen ganz locker gehandhabt. Man kann auch als Katholik an allen "Segnungen" der ev. Kirche teilnehmen, falls der Pfarrer nicht gerade äußerst konservativ ist. Im Gegensatz zur kath. Kirche kann man ohne weiteres am Abendmahl teilnehmen, heiraten, seine Kinder ev. taufen lassen usw. , was in der katholischen Kirche nur geht, wenn man auch auf dem Papier katholisch ist.

Das einzige was eben der Unterschied wäre, das man an "seine" Kirche Kirchensteuer zahlt.

Man sollte sich allerdings auch im klaren darüber sein, daß es in einigen Glaubensdingen krasse Unterschiede gibt. So gibt es z.B. evangelische Kirchen, die die Beichte als "katholisches Zeug" geradezu ablehnen und es gibt auch nicht die Beichte in der Form wie in der kath. Kirche. In den meisten ev. Kirchen wird die Form der allgemeinen Beichte praktiziert, zu besonderen Anlässen. Die Möglichkeit der Einzelbeichte gibt es in der Form in der ev. Kirche nicht.

So gibt es wohl viele ev. Kirchen, die meinen, das Jesus im Abendmahl nicht leibhaftig gegenwärtig wird. Das ist ein entschiedener Unterschied zur kath. Kirche, wo man daran glaubt.

Auch wird Maria in der ev. Kirche quasi nur als Randfigur wahrgenommen. Übertreibt man es bei uns oft, so scheint es, dass Maria in der ev. Kirche überhaupt keine Rolle spielt.

Diese angesprochenen Punkte mögen belanglos klingen, man sollte sich aber überlegen, ob einem hieraus nicht einmal ein innerer Konflikt erwachsen könnte.

Der Ablauf ist ungefähr so:

1. Austritt aus der katholischen Kirche (beim Standesamt).
2. Mit der Austrittsbescheinigung geht man zum ev. Pfarramt bzw. Kircheneintrittstelle und beantragt seine Aufnahme in die ev. Kirche. Taufurkunde nicht vergessen.
4. Die Aufnahmebestätigung bekommt man entweder direkt oder umgehend.
5. Dann wird man offiziell in die Gemeinde eingeführt.

Das alles sollte man mit seinem Gewissen ausmachen.
Unterschiede evangelisch - katholisch
Hier noch 'mal eine Zusammenstellung der Unterschiede der evangelischen und katholischen Glaubensrichtungen.

Der protestantische Christ
  • - kennt keine Heiligenverehrung - auch nicht der Mutter Jesu
  • - kennt nur zwei Sakramente: Taufe und Abendmahl
  • - segnet keine Gegenstände
  • - feiert Abendmahl mit Brot und Wein als Symbol für die Gemeinschaft mit Christus;  Brot und Wein bleiben dabei Nahrungsmittel (wandeln sich also nicht zu Christus als Leib und Blut)
  • - die Ehe ist ein weltlich Ding, wie Luther sich ausdrückte
  • - kennt keine geweihten Priester, lehnt also die 'apostolischer Sukzession' ab
  • - kennt keine "oberste Instanz" in Glaubensfragen auf Erden; nur Christus im Wort des Neuen Testaments ist   oberste Instanz der evangelischen Kirchen
  • - kennt keine standardisierte Ohrenbeichte, sondern nur das seelsorgerliche Gespräch
  • - kennt keine 'Sonntagspflicht'; d.h. der evangelische Christ besucht den Gottesdienst, wenn sie/er bereit   dazu ist.

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Diese Seite wurde am 08. Juni 2010 erstellt, letzte Änderung am 08. Juni 2010
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